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Teilnahmebedingungen für reitsport.ch Pferd des Jahres 2017 – Votingportal

Teilnahmebedingungen

Anmeldung zum Pferd des Jahres:

Mit der Anmeldung zum Pferd des Jahres nimmt das Pferd, Pony oder Fohlen am Voting teil. Der Besitzer versichert damit, dass er mit der Teilnahme seines Tieres einverstanden ist. Wird das Pferd, Pony, Fohlen nicht vom Besitzer selbst angemeldet, geht der Veranstalter davon aus, dass dessen Genehmigung zur Anmeldung eingeholt wurde. Die Gewinner (1.-3- Rang) der jeweiligen Kategorien werden mit Pferd, Pony, Fohlen zur Preisverleihung am 06.08.2017 im Rahmen des CS Langenthal eingeladen. In den Kategorien Pferd und Pony müssen die ersten drei siegreichen Tiere anwesend sein.

 

Voting zum Pferd des Jahres:

Berechtigt zur Teilnahme am Voting sind ausschliesslich Nutzer mit einem Mindestalter von 18 Jahren (oder mit Einverständnis der Eltern) und einer gültigen Postanschrift in der Schweiz sowie einem dauerhaften Wohnsitz in Schweiz.

reitsport.ch zeichnet sich als Veranstalter verantwortlich für diese Kampagne und wird im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet.

Die Teilnahme an der Kampagne ist weder an Kosten noch an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden.

Das Voting startet am 05.07.2017 und endet am 14.07.2017 um Mitternacht. Stimmen kann man pro Pferd und Tag nur ein Mal.

Die Teilnehmer der Kampagne müssen über einen Internetanschluss und ein Facebook-Konto verfügen. Es ist strengstens untersagt, mehrere Facebook-Konten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Diese Kampagne steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern der Betreiber. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschliesslich an den Betreiber zu richten. Darüber hinaus darf der Betreiber die Teilnehmer zu Werbezwecken per E-Mail kontaktieren.

Im Fall eines Verstosses gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer von der Kampagne ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

Technische oder sonstige Probleme, die ausserhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der der Haftung durch den Betreiber.

Durch die Teilnahme an der Kampagne akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Recht der Schweizerische Eidgenossenschaft.

Diese Teilnahmebedingungen, einschliesslich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Kampagne dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

AGB: https://www.reitsport.ch/agb